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Gesetzesänderung zum Schulzeugnis

Stellungnahme im Namen der CVP Fraktion und als Mitglied der parlamentarischen Kommission zur Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule (Beurteilung und Schulzeugnis)

 

Die CVP-Fraktion unterstützt die Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule (Beurteilung des Schulzeugnisses) und beantragt den Grossen Rat dieses Gesetzesänderung anzunehmen.

 

Im französischsprachigen Kantonsteil wurde der PER bereits vor 10 Jahres eingeführt, der LP 21 trat an den deutschsprachigen obligatorischen Schulen auf Beginn des Schuljahres 2019/20 in Kraft und wird bis Ende Schuljahr 2022/23 vollständig implementiert sein. Die beiden Lehrpläne befinden sich somit auch nicht auf dem gleichen Schulentwicklungstand. Die sprachregionale Auslegung der Bildungsziele mit dem jeweiligen Beurteilungsverständnis sind im PER und LP 21 heute nicht identisch und diese kleinen Unterschiede sollten auch in Zukunft möglich sein.

Aus diesem Grund bedarf es einer Anpassung von Artikel 37 des Gesetzes vom 9. September über die obligatorische Schule (SchG): um Art. 37 Abs. 4 (neu) 4 n.

 

Die sprachregionalen Unterscheide (grau hinterlegt) der Schulzeugnisse im Kanton Freiburg betreffen somit zum Zeitpunkt der Einführung der summativen Bewertung (Prädikate) im 1. Zyklus sowie der Terminologie und Inhalte der Lehrpläne PER und LP 21 (Fächer, Fachbezeichnungen, Formulierungen bezüglich der Kriterien der überfachlichen Kompetenzen). Damit wird der Forderung der am 26. Juni 2019 vom Grossen Rat erheblich erklärten Motion, dass im deutschsprachigen Schulzeugnis erstmals am Ende des ersten Zyklus (4H Ende 2. Semester) eine summative Beurteilung mit Prädikaten erfolgt, entsprochen. 

 

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